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kinderrechtserklarung_von_bellinzona.pdf

FAQ FRAGEN UND ANTWORTEN

AN WEN SCHICKE ICH DIE KINDERRECHTSERKLÄRUNG?

Die Kinderrechtserklärung sollen Personen erhalten, welche im Bildungsbereich Arbeiten. Also Lehrer, Schulen, Gemeinden, Bildungskommisionen, Kantonale Behörden.

WIE VERSCHICKE ICH DIE KINDERRECHTSERKLÄRUNG?

Die Empfänger sollen die Kinderrechtserklärung per EINSCHREIBEN erhalten.

Wichtig:

Schickt eine Kopie (B-Post) des schreibens mit der Empfängeradresse an:

Verein PIU Postfach 2647, 6501 Bellinzona

WAS PASSIERT MIT DEN ADRESSEN BEI PIU?

Falls es irgendwann eine Klage geben wird, können die Adressen verwendet werden, um gegen diese Personen rechtlich vorgehen zu können um diese zur Rechenschaft zu ziehen.

Diese verantwortlichen Persönen können dann nicht behaupten, keine Kenntnis vom Sklavereiabkommen zu haben und im unwissen gehandelt zu haben.

WAS BRINGT DAS GANZE?

Mit diesen Einschreiben kann den verantwortlichen Personen bewusst gemacht werden, dass Sie gegen die Menschenrechte agieren und auch rechtlich belangt werden können.

Es hilft Verantwortliche Personen zum umdenken zu bewegen.

(Verantwortliche Personen sind Lehrer, Schulleiter aber auch Behörden etc.).


Videos & weitere Informationen

Für die Freiheitgegen Sklaverei!

Sklavereiabkommen 0.311.37 &
Zusatzübereinkommen 0.311.371
Art.1 b

„Leibeigenschaft, d. h. die Stellung einer Person, die durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder Vereinbarung verpflichtet ist, auf einem einer anderen Person gehörenden Grundstück zu leben und zu arbeiten und dieser Person bestimmte entgeltliche oder
unentgeltliche Dienste zu leisten, ohne seine Stellung selbständig ändern zu können;“

Kinderrechte sind auch Menschenrechte!

Interview

Video Quelle: Transition-TV

Keine Leibeigenschaft.ch für unsere Kinder! Alles zur Kinderechtserklärung.ch von Bellinzona findet Ihr hier! Erstellt und aktualisiert von unseren Freunden in Bern!

Video ansehen: Klick

 

Warum eine Zwangslage in der Schule zu verbleiben die Schulpflicht eines Kantons nichtig macht.



Die Schweiz hat mehrere internationale Verträge geschlossen, die es verbieten eine solche Situation zu konstruieren.

Wir haben diese Verträge geprüft und werden zu gegebener Zeit rechtlich damit vorgehen.

Jeder, der in einer solchen Zwangslage gebracht wird, hat das Recht sich auf Basis dieser Verträge auf die Nichtigkeit einer Schulpflicht zu berufen.

Uns ist es wichtig dieses Argument nicht zu verbrennen.

Solltet ihr in einer solchen Notlagen sein, unterzeichnet die Kinderrechtserklärung von Bellinzona und meldet Euch bei unserem Rechtsdienst mit dieser unterzeichneten Erklärungen zusätzlich als PDF.

piu.li@piu.li